Bodenpolitik und Vergesellschaftung

Die Mieten explodieren in den Städten oder besser in den Schwarmstädten Deutschlands. Die politischen Versuche die Mieten sozialverträglich oder an die Inflation anzupassen scheitern oder verschieben das Problem in die Zukunft.

Gründe hierfür sind m. E. rein mathematischer bzw. ökonomischer Natur, die ohne Korrektiv nicht sozialverträgliche Auswirkungen haben. Der Effekt des Zinseszinses hat zur Folge, dass eine exponentielle Dynamik in vielen ökonomischen Zusammenhängen liegen bzw. liegen kann. Beim Boden handelt es sich im Sinne eines Ausschnittes der Erdoberfläche um ein besonderes ökonomisches Gut – Er ist nicht vermehrbar. In dieser Kombination wird ein Stück „Fläche“ versuchen, ökonomisch zu wachsen – und zwar exponentiell und nicht entsprechend der Inflation oder sogar stagnierend, wie ein gebrauchtes Gut auch sich preislich entwickeln könnte. Eine weitere entscheidende Besonderheit beim Gut Boden ist, dass der Boden in Abhängigkeit der Lage einen unterschiedlichen Wert hat. Er ist gekoppelt anhand bestimmter und vielfältiger Standortfaktoren, die durch menschliche Einflussgrößen bestimmt sind. Ist das Wirtschaftssystem marktwirtschaftlich bzw. kapitalistisch, wird dieser Wert größtenteils in Geld ausgedrückt. In sozialistischen Systeme waren andere Tauschwerte und Handelsmärkte für eine gute bzw. gewünschte Wohnung und Lage relevant.

Daher sollte – soweit dies möglich – der Nutzer bzw. der Bewohner ins Zentrum der Marktwirtschaft gesetzt werden.

Meine Vorschläge haben grundsätzlich zum Ziel, Genossenschaften zu fördern und sie als Mittel für politische und planerische Überlegungen zu nutzen sowie weitere hierfür sinnvolle Rahmenbedingungen und tangierende Ideen anzudeuten. Sämtliche Aspekte hinsichtlich Vergesellschaftung und Grundgesetzänderungen bzw. Gesetzesvorschlägen haben ausschließlich Genossenschaften, den Schutz funktionierender (Mietwohn-)Nutzung sowie den direkten Nutzer bzw. Bewohner einer Fläche im Fokus. Enteignung für die öffentliche Hand oder diesbezügliche Grundgesetzänderungen bzw. Gesetzesvorschläge sind nicht Hauptthema dieser Gedanken, sollen auch keine Vorlage geben oder „Hintertür“ entwickeln, eine staatliche Enteignung zu ermöglichen. Die Betrachtung von Wohnungsbaugenossenschaften soll Vorteile gegenüber sonstigen privaten sowie öffentlichen Wohnungsunternehmen aufzeigen und dadurch dem Sinn „zum Wohle der Allgemeinheit“ mehr Geltung verschaffen.

Meine Ideen betreffen grundsätzlich die Anwendung des Artikel 15 unseres Grundgesetzes. Durch ihn soll es per Gesetz dem Bund oder einem Bundesland ermöglicht werden, dass Nutzer bzw. Bewohner einer Immobilie es ermöglicht wird, diese in Eigenregie und daher in Form einer Genossenschaft zu besitzen und betreiben. Damit soll Verdrängung bzw. Gentrifizierung durch überhöhte Mieten und nicht verlängerte Mietverträge von an sich funktionierenden Gewerbebetrieben deutlich entgegengewirkt werden. Es wird die These vertreten, dass durch einen erheblichen Anteil von Genossenschaften in einer Kommune auch positive Effekte auf die restlichen Mietflächen entstehen wird.

Diese Gedanken sollen als ein erster Aufschlag gelten und noch kein abschließend durchdachtes Konstrukt darstellen!